Barrierefreiheit

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website:
www.nwg.at

Rechtliche Grundlagen und Geltungsbereich
Die Betreiber dieser Website sind bestrebt, die Inhalte gemäß den geltenden Vorschriften zur digitalen Barrierefreiheit zugänglich zu gestalten. Grundlage für diese Verpflichtung sind insbesondere folgende Rechtsvorschriften und technischen Standards:

Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen
Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) – Bundesgesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich
Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (BGStG) – insbesondere § 6 zur Diskriminierungsvermeidung im digitalen Raum
Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) – zukünftig gültig für private Anbieter ab 28. Juni 2025 gemäß dem European Accessibility Act (EAA)
ÖNORM EN 301 549:2021-12 – „Anforderungen an die Barrierefreiheit von IKT-Produkten und -Dienstleistungen“
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA – als technischer Standard zur barrierefreien Gestaltung

Diese Erklärung erfolgt in Übereinstimmung mit den oben genannten Regelwerken und dient dem Zweck, Transparenz über den aktuellen Stand der digitalen Barrierefreiheit sowie über geplante Maßnahmen herzustellen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise konform mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA, da einige Anforderungen aus Gründen der unverhältnismäßigen Belastung derzeit nicht vollständig umgesetzt werden konnten.

Nicht barrierefreie Inhalte
Trotz unserer Bemühungen bestehen derzeit folgende Einschränkungen:
– Einzelne Strukturelemente des Themes entsprechen nicht vollständig den semantischen Anforderungen.
– Externe Inhalte und eingebundene Elemente können nicht vollständig barrierefrei dargestellt werden.
– Automatische Barrierefreiheitstests identifizieren nicht alle Barrieren.
– Manche PDF-Dateien entsprechen noch nicht den Barrierefreiheitskriterien.

Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit

Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit erfolgt auf Basis folgender Rahmenbedingungen:

– Content-Management-System: WordPress
– Verwendetes Theme: Enfold
– Eingesetzte Plugins: WP Accessibility, Accessibility Checker
– Zielstandard: WCAG 2.1 AA, soweit technisch und wirtschaftlich zumutbar
– Letzte Prüfung: 28. Juni 2025
– Fokusbereiche: Seitliche Bedien-Buttons, korrekte Verwendung von Überschriften, Alternativtexte bei Bildern, Links öffnen meist in neuen Fenstern aus Usability-Gründen

Geplante Weiterentwicklungen
Wir sind bestrebt, gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen zur digitalen Barrierefreiheit laufend umzusetzen, soweit diese unter Berücksichtigung von Verhältnismäßigkeit und wirtschaftlichem Aufwand realisierbar sind.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 28. Juni 2025 erstellt und zuletzt auf denselben Stand gebracht.
Die Bewertung erfolgte durch eine interne Prüfung mittels:
– manueller Durchsicht
– dem Plugin Accessibility Checker
– ergänzender Analyse durch das Tool WAVE

Feedback und Kontakt
Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Unterstützung beim Zugang zu Inhalten benötigen, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung:

Kontaktstelle für Barrierefreiheit
E-Mail: admin@nwg.at

Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage erhalten, können Sie sich an die Behindertenanwaltschaft wenden:

Behindertenanwalt der Republik Österreich
Babenbergerstraße 5/12
1010 Wien
www.behindertenanwalt.gv.at
E-Mail: post@behindertenanwalt.gv.at
Telefon: +43 1 711 00 – 862925